Hohenzollern-Streit: Deutschlands Verweigerungshaltung ist ein Skandal

Die Forderung der Hohenzollern nach Entschädigung ist berechtigt.

Das derzeit umstrittene Familieneigentum hatte das Haus Hohenzollern erworben, bevor der Kronprinz mit Hitler kollaborierte. Es gibt keine Sippenhaftung.

Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung vom 8. März 2021


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